Wenn Sie eine neue Mitarbeiterin einstellen und sensible Daten wie Lohn- oder Gesundheitsdaten der Pensionskasse melden müssen. Machen Sie dies mit einer Postkarte oder doch eher mit einem eingeschriebenen Brief?
«Was für eine Frage!» denken Sie nun vielleicht. Wenn Sie die Daten nun aber per E-Mail versenden, machen Sie nicht gross etwas anderes als eine Postkarte versenden. Unverschlüsselte E-Mails sind nicht sicher.
Wir kommen damit direkt zum Thema. Im September 2023 wird das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft gesetzt. Die Schweiz muss sich dem Datenschutz der EU angleichen, um keine Nachteile in Kauf zu nehmen. Verstösse gegen das Datenschutzgesetz sind neu meldepflichtig. Wird dies oder werden Mindestanforderungen an den Datenschutz nicht eingehalten, so können die verantwortlichen Personen – also Geschäftsführer, Datenschutzverantwortliche, etc. (und nicht etwa die Firmen!) mit hohen Bussen von bis zu CHF 250’000 belegt werden.