Pre Loader

Prämienpflicht

//Prämienpflicht

Prämienpflicht der Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen Dritter

Bei Absenzen des Arbeitnehmers sind die Prämienzahlungspflichten unterschiedlich geregelt. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, denn nur bei Verwendung der richtigen Lohnarten im Lohnsystem werden die Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Deklarationen für Ihre Versicherungen korrekt erstellt.

Von den aufgeführten Beträgen sind Sie nur betroffen, sofern Sie einen Vorsorgeplan mit Koordinationsabzug besitzen oder die Jahreslöhne auf die obere gesetzliche Limite (CHF 86 040) begrenzt sind.

Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers für den Lohnausfall infolge
• Krankheit
• Unfall
• Militär- und Zivilschutzdienst
• Mutterschaft
• Aus- und Weiterbildung
sind gleich zu behandeln wie normale Lohnzahlungen und demzufolge prämienpflichtig bei AHV/IV/EO, ALV, Krankentaggeldversicherung, Obligatorische Unfallversicherung gem. UVG und UVG-Zusatzversicherung.

Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen

Bei Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen von Versicherern ist die Prämienpflicht unterschiedlich
geregelt. In der Tabelle sind die Unterschiede dargestellt:

Leistungsart Prämienpflicht /Lohnabzug?
Taggeldleistung (TG) oder Erwerbsausfallentschädigung (EA) AHV/IV/EO,
ALV
Kollektiv
Taggeld
UVG/UVG
Zusatz
TG der UVG/UVG Zusatzversicherung Nein Nein Nein
TG der Kollektiv-Taggeldversicherung (KVG / VVG) Nein Nein Nein
TG der Militärversicherung (MV) Ja Ja Nein
TG der Invalidenversicherung (IV) Ja Ja Nein
EA bei Militär- oder Zivildienst (EO) Ja Ja Nein
EA bei Mutterschaft (EO) Ja Ja Nein

Wenn keine Prämienpflicht besteht, ist für die Taggeldleistung / Erwerbsausfallentschädigung bei der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers kein Beitragsabzug vorzunehmen. Es gilt zudem zu beachten, dass diese Taggeldleistungen / Erwerbsausfallentschädigungen in der jährlich zu deklarierenden Lohnsumme nicht enthalten sein dürfen.