Prämienpflicht der Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen Dritter
Bei Absenzen des Arbeitnehmers sind die Prämienzahlungspflichten unterschiedlich geregelt. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, denn nur bei Verwendung der richtigen Lohnarten im Lohnsystem werden die Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Deklarationen für Ihre Versicherungen korrekt erstellt.
Von den aufgeführten Beträgen sind Sie nur betroffen, sofern Sie einen Vorsorgeplan mit Koordinationsabzug besitzen oder die Jahreslöhne auf die obere gesetzliche Limite (CHF 86 040) begrenzt sind.
Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers für den Lohnausfall infolge
• Krankheit
• Unfall
• Militär- und Zivilschutzdienst
• Mutterschaft
• Aus- und Weiterbildung
sind gleich zu behandeln wie normale Lohnzahlungen und demzufolge prämienpflichtig bei AHV/IV/EO, ALV, Krankentaggeldversicherung, Obligatorische Unfallversicherung gem. UVG und UVG-Zusatzversicherung.
Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen
Bei Taggeldleistungen und Erwerbsausfallentschädigungen von Versicherern ist die Prämienpflicht unterschiedlich
geregelt. In der Tabelle sind die Unterschiede dargestellt:
Leistungsart | Prämienpflicht | / | Lohnabzug? |
---|---|---|---|
Taggeldleistung (TG) oder Erwerbsausfallentschädigung (EA) | AHV/IV/EO, ALV | Kollektiv Taggeld | UVG/UVG Zusatz |
TG der UVG/UVG Zusatzversicherung | Nein | Nein | Nein |
TG der Kollektiv-Taggeldversicherung (KVG / VVG) | Nein | Nein | Nein |
TG der Militärversicherung (MV) | Ja | Ja | Nein |
TG der Invalidenversicherung (IV) | Ja | Ja | Nein |
EA bei Militär- oder Zivildienst (EO) | Ja | Ja | Nein |
EA bei Mutterschaft (EO) | Ja | Ja | Nein |
Wenn keine Prämienpflicht besteht, ist für die Taggeldleistung / Erwerbsausfallentschädigung bei der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers kein Beitragsabzug vorzunehmen. Es gilt zudem zu beachten, dass diese Taggeldleistungen / Erwerbsausfallentschädigungen in der jährlich zu deklarierenden Lohnsumme nicht enthalten sein dürfen.